Woran es beim Auszug aus einem Haus am häufigsten hakt
Am Anfang steht fast immer das Volumen, das in keiner Wohnflächenangabe auftaucht. Ein
Haus hat Stauraum außerhalb der Wohnräume, und dieser Stauraum füllt sich über
Jahrzehnte, einfach weil er da ist: Regale im Keller, Koffer unter der Dachschräge,
Reifen, Leitern und Werkbank in der Garage, Mäher und Pflanzkübel im Gartenhaus. Nach
Zimmerzahl gerechnet läge ein Vierzimmerhaus bei rund fünfundfünfzig Kubikmetern, in
der Praxis kommen achtzig bis hundert zusammen. Diese Lücke entscheidet darüber, ob ein
Fahrzeug reicht oder ob am Nachmittag eine zweite Fahrt beginnt.
Der zweite Punkt ist der Weg. Vor einem Mietshaus hält der Wagen an der Bordsteinkante,
vor einem Haus liegen zwischen Heckklappe und Haustür oft Einfahrt, Vorgarten und ein
paar Stufen. Fünfzig Meter klingen nach nichts und kosten je Gang gut zwei Minuten hin
und zurück; bei dreihundert Gängen für einen ganzen Haushalt sind das zehn Stunden reine
Trägerzeit. Verteilen lässt sich diese Zeit auf mehr Kräfte, wegplanen nicht. Wie nah
ein Fahrzeug an die Tür kommt, wiegt für den Preis deshalb schwerer als die Entfernung
zur neuen Adresse.
Der dritte Punkt entsteht beim Hausverkauf. Zwischen Übergabe und Einzug klafft häufig
eine Lücke, weil Notartermin und Zahlungsfluss den Takt vorgeben und nicht der
Umzugswagen. Für diese Wochen braucht der Hausstand einen Platz, und dafür gibt es das
Lager; gepackt wird dann anders als für eine einzelne Nacht. In dieselbe Mappe gehört
ein Papier, das viele für eine reine Mietersache halten: die Wohnungsgeberbestätigung.
Beim Kauf stellt sie der Voreigentümer aus, oder Sie selbst, wenn Sie das Haus als
Eigentümer beziehen. Ohne dieses Blatt meldet das Bürgeramt niemanden an, gleich wem
das Haus gehört.
Was bei uns liegt und was bei Ihnen bleibt
Bei uns liegen Besichtigung und Aufmaß, das Material, Abbau und Aufbau der Möbel, der
Transport, die empfindlichen Stücke wie Flügel, Klavier, Bilder und Bücherwände, das
Räumen von Keller, Dachboden und Garage und die Einlagerung, wenn zwischen Auszug und
Einzug Zeit liegt. Bei Ihnen bleiben die Wege, die niemand übernehmen kann: der Termin
beim Bürgeramt, die Wohnungsgeberbestätigung, der Nachsendeauftrag und das Kündigen der
Verträge. Welche Unterlagen dafür gebraucht werden, steht jeweils im passenden Ratgeber.
Woher die Angaben in diesen Texten stammen
Die Beispiele kommen aus Besichtigungen: aus Kellern, die nach dem Aufmaß doppelt so
groß ausfielen wie geschätzt, aus Einfahrten, in die ein Großraumwagen nicht
hineinpasst, aus Übergabeterminen, bei denen der Schlüssel fürs Gartentor fehlte.
Sobald dieselbe Sache zum dritten Mal an einem Küchentisch erklärt wird, ist sie eine
Seite wert. So sind die 4 Ratgeber entstanden, und deshalb steht hier
keine Sammlung allgemeiner Umzugstipps: Zu Themen, bei denen wir nichts beizutragen
haben, schreiben wir nichts.
Beträge tippt hier niemand ab, sie werden aus derselben Preisliste eingesetzt, mit der
auch Ihr Angebot gerechnet wird; ändert sich dort ein Satz, ändert er sich auf allen
Seiten mit. Volumenwerte sind Erfahrungswerte und tragen bewusst eine Spanne, genau wird
die Zahl erst beim Aufmaß vor Ort. Und wo eine behördliche Frist im Einzelfall abweichen
kann, nennen wir keine Zahl, sondern verweisen auf das Bürgeramt. Eine Sicherheit, die
nur auf dem Papier steht, hilft niemandem, der später am Schalter steht.